Verwaltungshandeln muss stehts rechtmäßig, jedoch nicht unbedingt sinnvoll sein!
– Ja, das Gefühl kenne ich 🤡🤣
Verwaltungshandeln muss immer rechtmäßig sein („Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“).
Es muss nicht immer sinnvoll im Sinne von zweckmäßig oder optimal erscheinen, solange es sich im Rahmen des Gesetzes bewegt.
Die Kontrolle der Sinnhaftigkeit (Zweckmäßigkeit) ist in der Regel keine Aufgabe der Gerichte, sondern der politischen oder verwaltungsinternen Kontrolle.