Verwaltungshandeln

Verwaltungshandeln muss stehts rechtmäßig, jedoch nicht unbedingt sinnvoll sein!
– Ja, das Gefühl kenne ich 🤡🤣

Verwaltungshandeln muss immer rechtmäßig sein („Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“).
Es muss nicht immer sinnvoll im Sinne von zweckmäßig oder optimal erscheinen, solange es sich im Rahmen des Gesetzes bewegt.
Die Kontrolle der Sinnhaftigkeit (Zweckmäßigkeit) ist in der Regel keine Aufgabe der Gerichte, sondern der politischen oder verwaltungsinternen Kontrolle.

geschenkt

Der Tag war ein Geschenk, nur eben scheiße verpackt.
Erst muss man ewig am Geschenkpapier herum fummeln, das nur mühsam abgeht.
Dann zerreißt es auch noch.
Es kann nicht wiederverwendet werden und für die Mülltonne ist es auch zu groß.
Bis man das dann endlich losgeworden ist, geht die Sonne schon wieder unter…
… trotzdem Danke!